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Gorges de Régalon, ein anfälliger Canyon

Aufgrund ihrer erschwerten Zugänglichkeit ist die Régalon-Schlucht eines der letzten Ökosysteme des Petit Luberon, die nur wenig vom Menschen verändert wurden. Seit Jahrtausenden hat die Natur hier ihren Einfallsreichtum unter Beweis gestellt, um sich den widrigen Lebensumständen anzupassen. Trotzdem ist sie weiterhin anfällig für äußere Einflüsse. Um diese außergewöhnliche Schlucht zu schützen, damit sich die Artenvielfalt ungestört entfalten kann, müssen Besucher Verantwortung übernehmen und einige wichtige Regeln beachten.

Nicht vergessen

  • Rauchen verboten
  • Feuer verboten
  • Campen und Biwakieren verboten
  • Ruhezone: Verhalten Sie sich sehr unauffällig, um die Vögel nicht zu stören.
  • Nehmen Sie Ihren Abfall wieder mit
  • Klettern Sie nicht auf die Felsen
  • Zutritt nur für Fußgänger
  • Treten Sie nicht auf die Pflanzen
  • Pflanzen und Totholz sammeln verboten
  • Ausgrabung und Entnahme verboten
  • Hunde nicht gestattet
Gorges du Regalon

Bei Regen oder bei Wasser im Bach

Nicht in die Schlucht gehen

Der Weg ist schwierig: für zahlreiche Felsvorsprünge ist die Verwendung der Hände erforderlich. Der Felsen ist abgewetzt und rutschig.
Kleinkindern, Personen mit Bewegungseinschränkungen und Personen ohne festes Schuhwerk wird vom Besuch der Schlucht abgeraten.
In der Schlucht werden keinerlei Sicherheitsmaßnahmen bereitgestellt.
Sie befinden sich in einer Naturumgebung, die als solche mit Gefahren verbunden ist.

Zugang zu Waldgebieten

Der Zugang zu den Waldgebieten von Vaucluse und die Fortbewegung innerhalb dieser Gebiete sind zu Ihrer Sicherheit und zwecks Erhaltung waldbrandgefährdeter Zonen geregelt.

BRANDGEFAHR: REGELUNG UND EINSCHRÄNKUNGEN
Jedes Jahr ab 15. Juni wird der Zugang zu bestimmten Waldgebieten je nach Witterung und Brandgefahr geregelt.Die Brandgefahr für den jeweiligen Tag erfahren Sie unter der Telefonnummer 04 28 31 77 11 oder auf www.risque-prevention-incendie.fr/vaucluse

BIWAKIEREN UND WILDCAMPEN
Vom 1. Juli bis 15. September sind Biwakieren und Wildcampen in den Waldgebieten von Vaucluse verboten.

Forêt du Vaucluse

Gorges du Régalon

Régalon, Schutzgebiet des Geologischen Naturreservats Luberon

Die Régalon-Schlucht ist in den massiven Kalkstein des Petit Luberon eingegraben. Am Ende des Tertiärs vor etwa 6 Millionen Jahren führte die Absenkung des Meeresspiegels des Mittelmeers zusammen mit der Hebung des Luberon zu einem allmählichen Einbruch der Flüsse. So entstand der Régalon-Canyon, ein spektakulärer Einschnitt, der von einem kleinen Wasserlauf gegraben wurde.
Vor 5,3 Millionen Jahren stieg der Meeresspiegel wieder an, und das Meer flutete den Canyon. Es hinterließ dort als einzige Zeugen zwei kleine Sandstreifen, die 600 Meter vom Eingang der Schlucht entfernt in zwei Höhlen erhalten geblieben sind.
Die gesamte Schlucht ist durch das Geologische Naturreservat Luberon geschützt, und es ist verboten, Felsen und Fossilien abzubauen und zu sammeln.
Ministerialerlass Nr. 87 – 827 vom 16. September 1987.

Schützenswerte Artenvielfalt

Dieser außergewöhnliche Rahmen beherbergt eine vielfältige Tierwelt und insbesondere zahlreiche Vogelarten.  

Wände und Höhlen bieten günstige Nistplätze für mehrere Vogelarten, von denen einige auf der nationalen roten Liste bedrohter Arten als „gefährdet“ eingestuft sind. Alle diese Arten sind anfällig für Lärm, Schreie und Störungen. Wiederholte Beeinträchtigungen führen zu folgenschweren Fehlschlägen bei der Fortpflanzung. In dieser Engstelle finden wir auch einige der größten Efeuarten Frankreichs mit einem Stammdurchmesser bis zu sechzig Zentimetern sowie bemerkenswerte Buchsbäume.
Die Régalon-Schlucht wurde in das vom Staatlichen Forstamt (ONF) verwaltete Biologische Staatsreservat des Petit Luberon aufgenommen, um ihre bemerkenswerten Lebensräume und Arten zu schützen.

Lezard